Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Websites – diese Regeln gelten ab 2025
Ab dem 28. Juni 2025 müssen Anbieter elektronischer Dienstleistungen im Internet laut Vorgabe des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ihre Webpräsenz barrierefrei gestalten. Zielsetzung ist es, dass Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkten Zugangsmöglichkeiten gleichberechtigt am digitalen Leben teilhaben.
Die Folgen dieser Gesetzesänderung sind vielfältig: Anbieter müssen ihre bestehenden Websites überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um den Anforderungen an die Barrierefreiheit zu entsprechen. Diese Anforderungen umfassen u. a. die Optimierung von Design, Navigation, Struktur und Funktionalität.
Es drohen außerdem rechtliche Konsequenzen, wenn Websites nicht den Anforderungen des BFSG entsprechen.
Unabhängig von Größe oder Branche gelten die Vorgaben des BFSG für alle Unternehmen, die im Netz elektronische Dienstleistungen anbieten. Sowohl private Unternehmen als auch öffentliche Einrichtungen müssen sich danach richten.
Die häufigsten Baustellen im Netz
Hier finden Sie eine Übersicht der größten Stolpersteine, die Menschen mit Einschränkungen den Zugang zu Informationen im Internet erschweren. Diese Liste ist nicht vollständig, macht aber den Handlungsbedarf bei den allermeisten Websites deutlich.
Kontraste
Schwache Kontraste zwischen Text und Hintergrund schränken die Lesbarkeit ein. Bei der Farbgebung muss zukünftig zudem die Rot-Grün-Blindheit berücksichtigt werden.
Schriftgrößen
Zu kleine Schriften stellen für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen unüberwindbare Barrieren dar. Dies gilt auch für Programmierungen, die eine Skalierbarkeit der Schriften nicht vorgeben.
Medieninhalte ohne Alternativtext
Bild bzw. Bewegtbildinhalte müssen mit Alternativtext versehen werden, um allen Besuchern die gleichen Informationen zugänglich zu machen – unabhängig von evtl. Einschränkungen.
Navigation auf der Website
Haben Sie schon einmal versucht, ohne die Maus durch eine Website zu navigieren? Ein frustrierendes Unterfangen, wenn Webseiten keine oder nur sehr eingeschränkte alternative Steuerungsmöglichkeiten vorsehen. Dieser Punkt gilt ganz besonders für Formulare.
Inhalte in PDF-Dateien
In Webseiten eingebundene PDF-Dateien sind für Screenreader in der Regel unlesbar, ihre Information für Menschen mit Sehschwächen unsichtbar.
Sprachbarrieren
Auch der Text selbst kann zu einem Hindernis werden, wenn der Adressat ihn nicht versteht. Bieten Sie Ihren Lesern alternative Inhalte in einfacher Sprache an.
Kontaktaufnahme
Nicht alle Kommunikationswege sind für jeden Besucher gleich gut geeignet: Bieten Sie mehrere Kanäle an (Kontaktformular, Kontakt per Mail und per Telefon oder Chat).
Barrierefreiheit von Online-Diensten
WCAG- und BITV-Standards
Internationale Standards definieren unterschiedliche Level von Barrierefreiheit: BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) oder die W3C-Richtlinien der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines), Sie helfen Ihnen bei der Einordnung und Bestimmung von Softwarelösungen, und ermöglichen eine Beurteilung der Barrierefreiheit von Online-Diensten.
Optimierung der Website und Reduktion von bestehenden Barrieren
Es gibt verschiedene, oft einfache Maßnahmen, um bestehende Schwierigkeiten zu beheben. Diese können und sollten bereits jetzt auch ohne die Verpflichtungen des BFSG umgesetzt werden.
ecco beseitigt Barrieren
Bei von uns betreuten Website-Projekten achten wir bereits seit vielen Jahren auf eine weitgehend barrierearme Umsetzung. Daher sind wir in der Lage, die Vorgaben des BFSG umzusetzen. Bei bereits bestehenden Internetpräsenzen lohnt ein Blick tief in die jeweilige Programmierung, um den Aufwand für die erforderlichen Anpassungen im Sinne des BFSG abschätzen zu können.
Die meisten Barrieren auf Webseiten lassen sich in der Regel mit wenigen Maßnahmen überwinden: Textgrößen werden angepasst, oder es wird dem Besucher der Website ermöglicht, dies selbst zu tun. Navigations-Elemente werden so eingebunden, dass sie mittels Tastatur bedienbar sind und Videos erhalten Untertitel.
Kontrastwerte, Farben und Inhalte können geprüft und ggf. angepasst werden. Selbstverständlich achten wir auf die Einhaltung Ihrer Design- und Corporate Richtlinien.
Wir analysieren Ihre Website und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für die Vorgaben des BFSG.
Alle Informationen zum BFSG auf einen Blick
Was bedeutet das BFSG für mich?
Alle Inhalte Ihrer Online-Dienste müssen barrierefrei zugänglich sein.
Was passiert, wenn ich nichts unternehme?
Die Einhaltung des BFSG wird von den Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer kontrolliert und eventuelle Verstöße geahndet. Rechnen Sie außerdem mit einer Abmahnwelle wie zuletzt bei der Einführung der DSGVO.
Mögliche Sanktionen sind z. B., dass Dienstleistungen nicht weiter angeboten werden dürfen, wenn diese nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. Zudem drohen bei Verstoß Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
Denkbar sind außerdem zivilrechtliche Ansprüche sowie wettbewerbsrechtliche Fragen, die auf dem Rechtsweg geklärt werden.
Was kann ich tun?
Ist Ihre Unternehmenswebsite noch nicht barrierefrei, sollten Sie zeitnahe prüfen, ob die neuen Anforderungen des BFSG für Sie gelten.
Ich muss meine Website im Sinne des BFSG barrierefrei gestalten – wer hilft mir dabei?
Wenden Sie sich an die Agentur Ihres Vertrauens und planen Sie mit uns die Optimierung oder den Relaunch Ihrer Website. Verstehen Sie es als Chance, Ihre Website auf den neuesten Stand zu bringen – sowohl technisch als auch inhaltlich.
Hilfe zur Umsetzung von Maßnahmen zum BFSG
Fragen Sie uns einfach und unverbindlich an. Wir sind gerne für Sie da.
Auf Anfrage prüfen wir Ihre Seite und erklären Ihnen gerne, welche Schritte für Sie notwendig sind, um den neuen Anforderungen des BFSG gerecht zu werden.