BFSG für Websites Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Seit dem 28. Juni 2025 müssen Anbieter elektronischer Dienstleistungen im Internet laut Vorgabe des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ihre Webpräsenz barrierefrei gestalten. Zielsetzung ist es, dass Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkten Zugangsmöglichkeiten gleichberechtigt am digitalen Leben teilhaben.
Die Folgen dieser Gesetzesänderung sind vielfältig: Anbieter müssen ihre bestehenden Websites überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um den Anforderungen an die Barrierefreiheit zu entsprechen. Diese Anforderungen umfassen u. a. die Optimierung von Design, Navigation, Struktur und Funktionalität.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt nicht automatisch für jede Website. Es betrifft vor allem Unternehmen, die bestimmte Angebote für Verbraucherinnen und Verbraucher bereitstellen – zum Beispiel Online-Shops oder andere digitale Services, über die man online etwas bestellen, buchen oder abschließen kann. Für sehr kleine Unternehmen gibt es eine Ausnahme: Wer weniger als 10 Mitarbeitende hat und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz (oder Bilanzsumme) erreicht, ist bei diesen Dienstleistungen in der Regel von den Pflichten ausgenommen. Wichtig: Diese Ausnahme gilt nicht, wenn ein Unternehmen Produkte anbietet, die unter das BFSG fallen. Öffentliche Stellen müssen ihre Websites und Apps ohnehin barrierefrei gestalten – dafür gelten in erster Linie eigene Vorschriften; in bestimmten Fällen kann zusätzlich das BFSG relevant werden.
Es drohen außerdem rechtliche Konsequenzen, wenn Websites nicht den Anforderungen des BFSG entsprechen.
Die häufigsten Baustellen im Netz
Hier findest du eine Übersicht der größten Stolpersteine, die Menschen mit Einschränkungen den Zugang zu Informationen im Internet erschweren. Diese Liste ist nicht vollständig, zeigt aber deutlich, wo bei den meisten Websites Handlungsbedarf besteht.
Kontraste
Schwache Kontraste zwischen Text und Hintergrund schränken die Lesbarkeit ein. Bei der Farbauswahl sollten zusätzlich die unterschiedlichen Arten von Farbfehlsichtigkeiten berücksichtigt werden, z. B. die Rot-Grün-Sehschwäche.
Schriftgrößen
Zu kleine Schriften stellen für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen unüberwindbare Barrieren dar. Dies gilt auch für Programmierungen, die eine Skalierbarkeit der Schriften nicht erlauben.
Medieninhalte ohne Alternativtext
Bild- bzw. Bewegtbildinhalte müssen mit Alternativtext versehen werden, um allen Besuchern die gleichen Informationen zugänglich zu machen – unabhängig von evtl. Einschränkungen.
Navigation auf der Website
Hast du schon einmal versucht, ohne Maus durch eine Website zu navigieren? Ein frustrierendes Unterfangen, wenn Webseiten keine oder nur sehr eingeschränkten alternativen Steuerungsmöglichkeiten bieten. Das gilt besonders für Formulare.
Inhalte in PDF-Dateien
In Webseiten eingebundene PDF-Dateien sind für Screenreader in der Regel unlesbar, vor allem, wenn es sich um eingescannte PDF handelt. Ihre Information bleiben für Menschen mit Sehschwächen unsichtbar.
Sprachbarrieren
Auch der Text selbst kann zu einem Hindernis werden, wenn er für den Leser schwer verständlich ist. Biete deinen Lesern alternative Inhalte in einfacher Sprache an.
Kontaktaufnahme
Nicht alle Kommunikationswege sind für jeden Besucher gleich gut geeignet: Biete mehrere Kanäle an (Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder Chat).
Barrierefreiheit von Online-Diensten
WCAG- und BITV-Standards Standards für Barrierefreiheit
BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) oder die W3C-Richtlinien der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines). Sie helfen dir bei der Einordnung und Auswahl von Softwarelösungen und ermöglichen eine Beurteilung der Barrierefreiheit von Online-Diensten.
Optimierung der Website Reduktion von bestehenden Barrieren
Es gibt verschiedene, oft einfache Maßnahmen, um bestehende Schwierigkeiten zu beheben. Diese kannst du bereits jetzt umsetzen, auch ohne die Verpflichtungen des BFSG abzuwarten.
ecco beseitigt Barrieren
Bei von uns betreuten Website-Projekten achten wir bereits seit vielen Jahren auf eine weitgehend barrierearme Umsetzung. Daher sind wir in der Lage, die Vorgaben des BFSG umzusetzen. Bei bereits bestehenden Internetpräsenzen lohnt ein Blick tief in die jeweilige Programmierung, um den Aufwand für die erforderlichen Anpassungen im Sinne des BFSG abschätzen zu können.
Die meisten Barrieren auf Webseiten lassen sich in der Regel mit wenigen Maßnahmen überwinden: Textgrößen werden angepasst, oder es wird dem Besucher der Website ermöglicht, dies selbst zu tun. Navigations-Elemente werden so eingebunden, dass sie mittels Tastatur bedienbar sind und Videos erhalten Untertitel.
Kontrastwerte, Farben und Inhalte können geprüft und ggf. angepasst werden. Selbstverständlich achten wir auf die Einhaltung Ihrer Design- und Corporate Richtlinien.
Alle Informationen zum BFSG auf einen Blick
Was bedeutet das BFSG für mich als Websitebetreiber?
Alle Inhalte Deiner Online-Dienste müssen barrierefrei zugänglich sein.
Was passiert, wenn ich nichts zu Einhaltung des BFSG unternehme?
Die Einhaltung des BFSG wird von den Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer kontrolliert und eventuelle Verstöße geahndet.
Mögliche Sanktionen sind z. B., dass Dienstleistungen nicht weiter angeboten werden dürfen, wenn diese nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. Zudem drohen bei Verstoß Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
Denkbar sind außerdem zivilrechtliche Ansprüche sowie wettbewerbsrechtliche Fragen, die auf dem Rechtsweg geklärt werden.
Was kann ich tun, um das BFSG einzuhalten?
Ist Deine Unternehmenswebsite noch nicht barrierefrei, solltest du zeitnah prüfen, ob die neuen Anforderungen des BFSG für Dich gelten. ecco marketing prüft gerne für Dich, ob Dein Website-Angebot dem BFSG unterliegt.
Ich muss meine Website im Sinne des BFSG barrierefrei gestalten – wer hilft mir dabei?
Wende dich an die Agentur Deines Vertrauens und plane mit uns die Optimierung oder den Relaunch Deiner Website. Verstehe es als Chance, Deine Website auf den neuesten Stand zu bringen – sowohl technisch als auch inhaltlich.
Hilfe zur Umsetzung von Maßnahmen zum BFSG Frag uns einfach und unverbindlich an. Wir sind gerne für dich da
Auf Anfrage prüfen wir deine Seite und erklären dir gerne, welche Schritte notwendig sind, damit du den neuen Anforderungen des BFSG gerecht wirst.